TA AUTOMOTIVE
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB sind als Startfassung für das aktuelle Geschäftsmodell gedacht. Individuelle Vermittlungs-, Kaufauftrags- und Fahrzeugcheck-Verträge gehen diesen AGB vor. Vor breiter kommerzieller Nutzung ist eine Prüfung durch eine Schweizer Rechtsfachperson sinnvoll.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen von TA Automotive, insbesondere Fahrzeugvermittlung, Fahrzeugsuche/Kaufberatung, Fahrzeugchecks, Marktpreisanalyse und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

2. Website-Anfrage ist noch kein Auftrag

Das Absenden eines Kontaktformulars, einer E-Mail oder einer WhatsApp-Nachricht begründet für sich allein noch keinen kostenpflichtigen Auftrag. Ein Auftrag kommt durch eine ausdrückliche Vereinbarung, Auftragsbestätigung, unterschriebenen Vertrag oder sonstige eindeutige Annahme zustande.

3. Rolle bei der Fahrzeugvermittlung

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt TA Automotive als Vermittler und nicht als Verkäufer des Kundenfahrzeugs. Der Kaufvertrag über ein vermitteltes Fahrzeug wird grundsätzlich direkt zwischen Fahrzeugeigentümer und Käufer abgeschlossen.

4. Angaben zum Fahrzeug

Auftraggeber sind verpflichtet, ihnen bekannte wesentliche Tatsachen zum Fahrzeug vollständig und wahrheitsgemäss anzugeben, insbesondere Unfälle, technische Defekte, Manipulationen, Tuningmassnahmen, Kilometerabweichungen, Finanzierungen, Leasing oder Rechte Dritter.

5. Preise und Vergütung

Es gelten die im individuellen Auftrag oder in der Offerte vereinbarten Preise. Website-Preisbeispiele dienen der Orientierung. Zusatzleistungen wie externe Prüfungen, Aufbereitung, Inseratsgebühren, Transporte, Reparaturen, MFK oder besondere Anfahrten werden nur gemäss Vereinbarung verrechnet.

6. Erfolgsprovision

Bei Vermittlungs- oder Suchaufträgen ist eine vereinbarte Erfolgsprovision geschuldet, wenn das Geschäft aufgrund der vereinbarten Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit zustande kommt. Die konkrete Höhe, Mindestprovision und allfällige Auftragspauschale ergeben sich aus dem Einzelvertrag.

7. Fahrzeugchecks

Ein Fahrzeugcheck ist eine fachliche Momentaufnahme innerhalb des vereinbarten Prüfungsumfangs. Er ersetzt keine amtliche MFK, keine Herstellergarantie und keine vollständige technische Zerlegung oder Materialprüfung. Verdeckte oder nur durch Demontage erkennbare Mängel können trotz sorgfältiger Prüfung bestehen.

8. Informationen Dritter

TA Automotive kann Angaben von Verkäufern, Eigentümern, Garagen, Plattformen, Datenbanken oder anderen Dritten verwenden. Eine Garantie für fremde Angaben wird nicht übernommen, soweit deren Unrichtigkeit nicht bekannt war oder nach den Umständen hätte erkannt werden müssen.

9. Kauf- und Verkaufsentscheidung

Die endgültige Entscheidung über Kauf, Verkauf, Preis, Finanzierung, Garantie oder sonstige Vertragsbedingungen trifft der Kunde. Marktpreisangaben und Empfehlungen sind Einschätzungen und keine Garantie eines bestimmten Kauf- oder Verkaufsergebnisses.

10. Termine und Anfahrt

Vereinbarte Prüf-, Besichtigungs- und Beratungstermine sollen möglichst früh abgesagt werden. Bereits entstandene, vereinbarte oder nachweisbare Zusatzkosten können im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden. Anfahrtskosten richten sich nach der individuellen Vereinbarung oder gültigen Preisliste.

11. Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.

12. Beendigung von Aufträgen

Für Vermittlungs- und Beratungsaufträge gelten die zwingenden Regeln des Schweizer Auftragsrechts. Bereits entstandene Vergütungs-, Aufwandersatz- und allfällige gesetzliche Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

13. Haftung

TA Automotive haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für schuldhaft verursachte Schäden. Eine Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, kann die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden im Einzelvertrag beschränkt werden.

14. Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

Stand: 27. August 2026

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